Kosternübernahme in der Ästhetischen Medizin

Kosternübernahme in der Ästhetischen Medizin

Kosternübernahme in der Ästhetischen Medizin2021-03-11T03:31:53+01:00

Kostenübernahme

Ästhetische Behandlung wird nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten der Behandlung sind am Behandlungstag fällig und werden bitte im Anschluss an die Behandlung bar beglichen. Termine, die nicht eingehalten oder zu kurzfristig abgesagt werden, zahlen Sie bitte zeitnah bar. Pro Sitzung errechnen sich die Kosten aus den Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte sowie Materialkosten. Die Gebührenordnung für Ärzte kann in den Praxisräumen von Ihnen eingesehen werden.

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